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Denkmal-AfA
Das Kaiser-Wilhelm-Stift wurde als Einzeldenkmal in die Denkmalliste der Stadt Potsdam eingetragen. Die Erwerber der Wohnungen im Altbau werden deshalb im besonderen Maße steuerlich begünstigt.
Die Steuervorteile gemäss §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG geniessen sowohl die Kapitalanleger, die eine zu vermietende Wohnug erwerben, als auch die Selbstnutzer. Die mögliche tatsächliche Höhe der jeweiligen Denkmal-Abschreibung wird nach Fertigstellung des Bauvorhabens mittels endgültiger Denkmalschutz-Bescheinigung für jeden Erwerber individuell von der Behörde festgestellt.